Das Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz ist vor nicht allzu langer Zeit beschlossen worden. Ziel dieses Gesetzes ist es Menschen mit Einschränkungen Hilfe aus einer Hand zu gewähren. In Berlin hat man sich entschieden, allen 12 kommunalen Verwaltungen die Durchführung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes zu übergeben.
 
In unserem Bezirk werden also Mitarbeiter aus dem Bereich Soziales, Gesundheit und Jugend ab dem 1. Januar 2020 räumlich miteinander Verbunden. In diesem Zusammenhang wurde in der Presse bereits der Begriff des Hauses der Teilhabe publiziert. In unserem Bezirk hätten wir ein solches Haus nicht zur Verfügung - wir fassen die Mitarbeiter aber an einem Standort in zwei Fluren zusammen. Die Mitarbeiter arbeiten zwar zusammen; die Personalverantwortung verbleibt jedoch bei den Fachstadträten. Das ist für unseren Bezirk fast problemlos, da mein Personalkörper den größten Teil des Teilhabeamtes stellt und ich mich mit der Stadträtin für Jugend, die den kleineren Teil der Sachbearbeiter stellt sehr gut verstehe.
Bei uns im Bezirk ist es der Standort Hohenzollerndamm. Der Bereich Gesundheit ist bereits da. Der Bereich Soziales mit den meisten Mitarbeitern zieht genau wie der Bereich Jugend dahin um.

Ferner werden wir, wenn alles klappt 6,5 neue Mitarbeiter begrüßen können.
Derzeit sind wir nach den Aussagen meines Koordinators im Zeitplan.
Eventuelle Fachverfahren im Softwarebereich und die ganzen Hardwaregestellungen werden hoffentlich bis dahin auch fertig sein. Dann kann es ohne Verzögerung losgehen.

Dass alle Anspruchsberechtigten in der Zeit der Einführung des Teilhabeamtes keine Nachteile entstehen, ist meine größte Herausforderung.